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Können Ausländer in der Schweiz Immobilien kaufen? Antworten und Tipps von Experten

Als Ausländer, der in der Schweiz lebt oder arbeitet, haben Sie wahrscheinlich schon einmal darüber nachgedacht, eine Immobilie in dem Alpenland zu erwerben. Schließlich bietet die Schweiz einige der aufregendsten und atemberaubendsten Naturwunder, die Sie jeden Tag erleben möchten. Wenn Sie jedoch Ausländer sind, werden Sie wahrscheinlich auf eine Herausforderung stoßen, wenn Sie eine Schweizer Immobilie besitzen.
Können Ausländer in der Schweiz Immobilien kaufen
Die Schweizer Behörden haben restriktive Gesetze für Ausländer erlassen, die eine Immobilie besitzen möchten. Die Eigentumsbeschränkungen sind in den einzelnen Bundesländern und Kantonen unterschiedlich.

Welche Beschränkungen gibt es für den Immobilienbesitz von Ausländern in der Schweiz?

Wenn Sie nicht die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzen, aber Bürger eines EU-Mitgliedstaates sind, haben Sie es leichter, hier Eigentum zu erwerben. Auch Nicht-Schweizer aus der EFTA genießen ähnliche Rechte wie Schweizer Bürger.

Andere Nicht-Schweizer, die nicht aus diesen Ländern stammen, müssen ein strenges Verfahren für den Immobilienerwerb durchlaufen. Die Lex Koller hindert Sie daran, Immobilien oder Grundstücke zu kaufen, die Sie als Hauptwohnsitz nutzen. Wenn Sie als Nichtansässiger ein Ferienhaus kaufen möchten, benötigen Sie die Genehmigung des Kantons oder Gebiets, in dem sich die besagte Immobilie befindet.

Die Grundsteuer in der Schweiz ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Sie müssen eine jährliche Steuer auf Ihre Immobilie zahlen. Dieser Betrag ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Der Besitz einer Zweitimmobilie in der Schweiz ist für Nichtansässige noch schwieriger. In Ausnahmefällen kann dies möglich sein, z. B. wenn Sie wirtschaftliche oder kulturelle Bindungen zu einem Teilkanton haben.

Wer braucht eine Bewilligung für den Besitz von Immobilien?

Als Nicht-EFTA- oder Nicht-EU-Bürger benötigen Sie eine Bewilligung, um diese Arten von Immobilien in der Schweiz zu besitzen:

  • Ferienhäuser, die vom Eigentümer vermietet werden können
  • Zweitwohnungen, sofern der Eigentümer nicht die Absicht hat, sie in eine Mieteinheit umzuwandeln
  • Wohnimmobilien, die in betreuten Gebäuden untergebracht sind

Die Behörden könnten die Beschränkungen für den Immobilienbesitz von Ausländern aufheben, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie beabsichtigen, die Immobilie zu bewohnen und nicht zu vermieten.
  • Sie besitzen eine befristete Aufenthaltserlaubnis.
  • Sie haben ein Grundstück gekauft, um ein Haus zu errichten, und der Bau wurde innerhalb von 12 Monaten nach dem Erwerb begonnen.

Für den Erwerb von Gewerbeimmobilien ist keine Genehmigung der Schweizer Behörden erforderlich.

Kauf einer Gewerbeimmobilie in der Schweiz

Die Schweizer Behörden haben die Regeln für Ausländer gelockert, die aus wirtschaftlichen Gründen eine Immobilie erwerben möchten. Es ist viel einfacher, sich eine Immobilie für gewerbliche Zwecke zu sichern, z. B. für ein Restaurant, ein Büro, ein Lager, eine Arztpraxis oder eine Produktionsstätte. Die Anforderungen sind jedoch von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Es ist daher ratsam, sich mit der örtlichen kantonalen Behörde in Verbindung zu setzen, um mehr über die geltenden Beschränkungen oder Anforderungen zu erfahren.

Als Ausländerin oder Ausländer steht es Ihnen frei, die erworbene Liegenschaft für das von Ihnen angestrebte Unternehmen zu nutzen. Alternativ können Sie auch in Erwägung ziehen, die Räumlichkeiten an einen Dritten zur gewerblichen Nutzung zu vermieten.

Sicherung des Eigentums für den Daueraufenthalt

Ausländische Staatsangehörige mit einer Bewilligung des Typs B, C oder L haben das gleiche Recht auf Immobilienbesitz wie Schweizer Staatsangehörige. Ausländische Staatsangehörige mit einer Bewilligung des Typs C können ebenfalls Immobilien besitzen oder erwerben, aber die Schweizer Behörden in bestimmten Kantonen können den Erwerb von Immobilien für diese Personengruppe einschränken.

Eine L-Bewilligung wird Ausländern erteilt, die einen befristeten Arbeitsvertrag haben, der in der Regel weniger als 12 Monate dauert. Wenn der Vertrag länger als 12 Monate dauert, erhalten Sie eine B-Bewilligung. Ausländern mit ständigem Wohnsitz wird eine C-Genehmigung erteilt. Das bedeutet, dass es keine Einschränkungen hinsichtlich des Arbeits- oder Wohnorts gibt.

Kauf einer Zweitwohnung

Wenn Sie daran interessiert sind, eine Zweitwohnung in der Schweiz zu kaufen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, bevor Sie Ihren Traum verwirklichen können. Erstens sollte sich die Immobilie in einer touristischen Gemeinde befinden. Zweitens müssen Sie eine Genehmigung bei einer zuständigen Behörde einholen.

Wurde die Immobilie als Erbschaft erworben, müssen Sie ebenfalls keine Genehmigung beantragen. Der Kauf ist auch von der Quotenregelung ausgenommen. Die Wohnfläche darf 200 m² nicht überschreiten, obwohl einige Kantone einen größeren Freibetrag gewähren können. Wenn Sie beabsichtigen, diese Immobilie zu mieten, muss es sich um eine vorübergehende Vereinbarung handeln.

Eigentum an einer Ferienunterkunft

Wenn Sie eine Ferienwohnung in Zürich oder Genf kaufen möchten, ist dies möglicherweise nicht möglich. Als Nicht-Schweizer mit Wohnsitz im Ausland haben Sie nur dann Anspruch auf den Erwerb einer zweiten Ferienwohnung, wenn sich diese an einem Ort befindet, zu dem Sie eine enge Beziehung haben.

Diese gesetzliche Vorgabe kann in den verschiedenen Kantonen unterschiedlich ausgelegt werden. Die Grundfläche darf jedoch 1000 m2 nicht überschreiten, und die Immobilie sollte in einer Tourismuszone liegen. Sie dürfen Ihre Ferienwohnung nur vorübergehend vermieten. Wenn es sich um Ihren Zweitwohnsitz handelt, ist eine Vermietung nicht vorgesehen.

Immobilien im Tessin

Der Kanton Tessin, im südlichen Teil der Schweiz gelegen, ist ein beliebter Ort für Ausländer, die sich für Ferienhäuser interessieren. Hier finden Sie elegante Immobilien mit einer schönen Aussicht auf den Lago Maggiore und den Luganer See. Stellen Sie sich jedoch darauf ein, dass der Kanton ein strenges Genehmigungsverfahren in Bezug auf die Größe und Nutzung der Immobilie durchführt.

Zusammenfassung

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, eine Immobilie in der Schweiz zu besitzen, sollten Sie sich mit dem komplexen Immobilienrecht vertraut machen. Einige Kantone haben ein strengeres Immobilienrecht als andere. Andere Staaten wie Genf und Zürich erschweren es Ausländern, eine Ferienwohnung zu besitzen. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, damit Sie sich in den trüben Gewässern des Immobilienrechts in der Schweiz zurechtfinden. Als Nicht-Schweizer können Sie sich auf die Suisse Immobilien Group verlassen, die Sie bei allen Fragen zum Kauf von Immobilien in der Schweiz berät.