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Visa & Aufenthaltsgenehmigungen in der Schweiz - Alles, was Sie wissen müssen

Einwanderung in der Schweiz

Unter den anderen europäischen Ländern hat die Schweiz prozentual gesehen die meisten Auswanderer aufgenommen. Heutzutage wird die Frage der Einwanderungsbeschränkungen in Schweizer Volksabstimmungen am heftigsten diskutiert. Aus diesem Grund können Ausländer frei reisen, aber ein längerer Aufenthalt ist schwierig.

Visa & Aufenthaltsgenehmigungen in der Schweiz

Die Einwanderung in die Schweiz wird auf staatlicher Ebene durch das Sekretariat für Migration und auf lokaler Ebene durch die kantonalen Einwanderungsbehörden geregelt. Auch wenn der Umgang mit den Behörden überwältigend sein kann, ist die Suisse Immobilien Group ein familiengeführter Immobilientreuhänder, der freundlich ist und Ihnen gerne hilft.

Obwohl wir ausgewiesene Experten für den Kauf und Verkauf von Immobilien in der ganzen Schweiz sind, behandelt unser Unternehmen seine Kunden herzlich wie Familienmitglieder und ist immer bereit, ihnen zu helfen, auch bei allen Problemen mit dem Visum.

In diesem Artikel erfahren Sie mehr über alle Arten von Visa, befristete Aufenthaltsgenehmigungen und Möglichkeiten für Ausländer, in der Schweiz Immobilien zu kaufen.

Wer braucht ein Schweizer Visum?

Was wollen Sie in Zukunft in der Schweiz machen: studieren, arbeiten, eine Immobilie kaufen oder einen ruhigen, unbeschwerten Ruhestand genießen? Für jeden Fall brauchen Sie ein Visum, um sich legal im Land aufzuhalten. Schauen wir uns zunächst an, wer ein Visum für die Schweiz benötigt.

Einwohner der EU/EFTA

Die Schweiz ist zwar kein Mitglied der Europäischen Union, aber sie ist stolz darauf, neben Island, Liechtenstein und Norwegen Mitglied der Europäischen Freihandelsassoziation zu sein. Diese Länder haben sich zu einer großen Freihandelszone in Europa zusammengeschlossen, um das Wirtschaftswachstum und den gegenseitigen Handel zu fördern.

Das Schöne an dieser Allianz ist, dass Personen aus EU/EFTA-Staaten kein Visum benötigen, um Schweizer Boden zu betreten. Beabsichtigen sie jedoch, sich länger als drei Monate in der Schweiz aufzuhalten, müssen sie ihre Tätigkeit formell anmelden und eine gültige Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Nicht-EU/EFTA-Bürger

Wenn Sie aus einem Nicht-EU/EFTA-Land kommen, benötigen Sie ein Visum, um die Schweiz länger als 90 Tage genießen zu können. Wenn Sie jedoch einen Aufenthalt von weniger als 90 Tagen planen, variieren die Visabestimmungen je nach Ihrem Herkunftsland. Als gastfreundliches Land gewährt die Schweiz vielen Ländern weltweit visumfreie Einreise. Allerdings müssen Sie im Besitz eines gültigen Reisedokuments sein, um die Schwelle zu überschreiten.

Inhaber von Nicht-EU-/EFTA-Pässen, die in der Schweiz studieren oder arbeiten wollen, benötigen zudem ein entsprechendes Visum.

Weitere Informationen zu jedem Land finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Migration (SEM).

Arten von Schweizer Visa

Alle Visumtypen für Besucher der Schweiz lassen sich in drei Kategorien einteilen:

Visa für Nicht-Einwanderer - diese Visa werden für längere, vorübergehende Aufenthalte ausgestellt und richten sich vor allem an Personen, die eine Ausbildung absolvieren oder für eine bestimmte Dauer einer vertraglichen Verpflichtung nachgehen und nicht vorhaben, länger als vorgesehen im Land zu verbleiben;

Einwanderungsvisum - für diejenigen, die sich langfristig oder dauerhaft in der Schweiz niederlassen wollen, gibt es Langzeitvisa, die auf solche Bestrebungen zugeschnitten sind, sei es, um zu arbeiten oder um die goldenen Jahre des Ruhestands zu genießen.

Kurzzeitvisa für die Schweiz werden für eine Dauer von bis zu 90 Tagen ausgestellt und sind in erster Linie für Touristen oder Personen gedacht, die sich auf kurzfristige Geschäftsreisen begeben.

Schweizer Nichteinwanderungsvisa

EU-/EFTA-Staatsangehörige benötigen kein Visum, um sich für längere Zeit in der Schweiz aufzuhalten, müssen jedoch eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Umgekehrt müssen Nicht-EU/EFTA-Bürger, die ihren Aufenthalt über 90 Tage hinaus verlängern möchten, ein entsprechendes Visum und eine gültige Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Das nationale Visum der Kategorie D ist das Langzeitvisum für Aufenthalte in den Schengen-Ländern. Um dieses Schweizer Visum zu erhalten, ist eine Genehmigung der kantonalen Migrationsbehörden erforderlich, was einige Monate Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen kann.

Wenn Sie planen, sich länger als drei Monate in der Schweiz aufzuhalten, z. B. um zu arbeiten oder zu studieren, müssen Sie eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten.

In der Schweiz gibt es zwei Arten von Aufenthaltsgenehmigungen, nämlich die L-Bewilligung und die B-Bewilligung.

Die L-Genehmigung ist eine befristete Aufenthaltsgenehmigung, die in der Regel für ein Jahr gültig und nicht verlängerbar ist. Sie ist oft an einen bestimmten Arbeits- oder Ausbildungsvertrag gebunden, der sich über ein Jahr erstreckt.

Der Aufenthaltstitel des Typs B hingegen ist ein wesentlicher Aufenthaltstitel, der zunächst in Form einer biometrischen Karte ausgestellt wird. Die Schweiz erteilt sie für ein bis fünf Jahre, mit der Möglichkeit der Verlängerung. Sie ist an einen umfangreicheren Arbeits- oder Ausbildungsvertrag geknüpft, wobei der Inhaber verpflichtet ist, sich in dem im Antrag angegebenen Kanton aufzuhalten. Die Schweizer Behörden neigen dazu, die Anzahl der jährlich ausgestellten B-Bewilligungen zu begrenzen.

Wie füllt man einen Schweizer Visumantrag aus?

Wenn Sie ein Langzeitvisum für einen bestimmten Zeitraum für die Schweiz beantragen möchten, müssen Sie dies bei der Schweizer Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland tun. Die Kosten für das Visum belaufen sich in der Regel auf etwa 60 Euro.
Die erforderlichen Unterlagen hängen von der Art des Visums ab, das Sie beantragen, aber im Allgemeinen müssen Sie Folgendes vorlegen:

  • ein ausgefülltes Bewerbungsformular;
  • eine Fotokopie Ihres Reisepasses/gültigen Personalausweises sowie zwei Fotos in Passgröße.

Nach Ihrer Ankunft in der Schweiz müssen Sie bei der kantonalen Einwanderungsbehörde eine Genehmigung beantragen. Dies muss innerhalb der ersten 90 Tage Ihres Aufenthalts im Land geschehen, damit Ihr Visum nicht widerrufen werden kann.

Die Schweizer Behörden bieten verschiedene Arten von Langzeitvisa für Nicht-Einwanderer an.

Studentenvisa

Nehmen wir an, Sie sind Nicht-EU/EFTA-Bürger und möchten in der Schweiz ein Hochschulstudium absolvieren, z. B. einen Abschluss oder ein Nachdiplomstudium. In diesem Fall können Sie ein Schweizer Studentenvisum beantragen. Allerdings müssen Sie folgende Nachweise erbringen:
-nAusreichende finanzielle Mittel, um Ihren Lebensunterhalt während Ihres Aufenthalts in der Schweiz zu bestreiten;

  • Schweizer Krankenversicherungsschutz;
  • Aufnahme in eine Schweizer Bildungseinrichtung;
  • Zahlung der Kursgebühren;
  • Einschlägige akademische Zeugnisse und Qualifikationen;
  • Ein Schreiben, in dem Sie Ihre Pläne für die Zeit nach dem Studium darlegen.

Sobald Sie sechs Monate in der Schweiz sind, können Sie während der Vorlesungszeit bis zu 15 Stunden pro Woche und in den Ferien Vollzeit arbeiten. Wenn Sie vorhaben, an einer Universität zu arbeiten und einen Master-Abschluss haben, können Sie sofort anfangen zu arbeiten.

Visa für befristet Beschäftigte

Die Schweiz stellt keine Arbeitsvisa für Personen aus, die eine Arbeitsstelle suchen. Bevor Sie ein Arbeitsvisum beantragen, müssen Sie ein bestätigtes Stellenangebot haben. Befristete Arbeitsvisa sind für Personen mit einem befristeten Arbeitsvertrag in der Schweiz erhältlich. Sie müssen Ihre Fähigkeiten, Qualifikationen und eine gültige Krankenversicherung nachweisen, um Ihren Visumsantrag zu unterstützen.

Wenn Sie 18-25 Jahre alt sind, können Sie ein befristetes Arbeitsvisum erhalten, um in der Schweiz als Assistent zu arbeiten. Sie müssen jedoch eine Stelle über eine vom Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) zugelassene Agentur finden.

Nicht Einwanderungs-Familien Visa

Nehmen wir an, Sie wollen in die Schweiz reisen, um sich länger als drei Monate bei Ihrer Familie oder Ihrem Partner aufzuhalten. In diesem Fall müssen Sie ein Visum der Kategorie D für die Familienzusammenführung und eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Diese Art von Visum ist für Personen gedacht, die:

  • Ehegatten von Schweizer Staatsbürgern oder Personen mit Wohnsitz in der Schweiz;
  • Kinder von Schweizer Staatsangehörigen oder Personen mit Wohnsitz in der Schweiz;
  • Eltern oder Großeltern von Schweizer Bürgern oder Einwohnern, die aus einem EU/EFTA-Land stammen.

Sie müssen Ihre Beziehung zu dem Familienmitglied, in dem Sie sich in der Schweiz aufhalten werden, nachweisen, beispielsweise durch eine Heirats- oder Geburtsurkunde. Außerdem müssen Sie krankenversichert sein, die finanzielle Stabilität für Ihren Aufenthalt nachweisen und belegen, dass Sie die sprachlichen Anforderungen des Schweizer Kantons erfüllen.

Schweizer Visa für Einwanderer

Die Schweiz stellt ein nationales Visum der Kategorie D für Personen aus, die sich auf unbestimmte Zeit im Land aufhalten. Das Verfahren ist ähnlich wie bei der Beantragung eines Visums für Nicht-Einwanderer.

Die Schweiz bietet nur dann ein dauerhaftes Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung an, wenn man sich 5-10 Jahre im Land aufgehalten hat.

Personen, die aus beruflichen Gründen oder wegen der Familienzusammenführung in die Schweiz ziehen, benötigen zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis der Kategorie B. Sobald Sie die Voraussetzungen für einen dauerhaften Aufenthalt erfüllen, können Sie eine Daueraufenthaltsgenehmigung oder die Schweizer Staatsbürgerschaft beantragen.

Die Voraussetzungen für die Erlangung der Niederlassungsbewilligung oder des Schweizer Bürgerrechts können je nach Kanton unterschiedlich sein, erfordern aber im Allgemeinen Folgendes:

  • fließende Beherrschung der Amtssprache;
  • ein sauberes Strafregister;
  • keine Gefahr für die nationale Sicherheit;
  • die Fähigkeit, sich ohne staatliche Hilfe finanziell selbst zu versorgen.

Arbeits Visa

Um in der Schweiz arbeiten zu können, muss Ihr potenzieller Arbeitgeber beim Staatssekretariat für Migration (SEM) ein Bewilligungsgesuch einreichen. Diese Bewilligung wird in der Regel Nicht-EU/EFTA-Bürgern mit besonderen Fähigkeiten, Führungspositionen oder hochqualifizierten Fachkräften erteilt, und zwar nur dann, wenn für die Stelle nicht genügend EU/EFTA-Kandidaten zur Verfügung stehen und wenn die Kontingente dies zulassen.

Wenn Sie einen langfristigen Arbeitsvertrag erhalten, bekommen Sie zunächst eine "B"-Bewilligung, die Sie verlängern können, bis Sie eine "C"-Niederlassungsbewilligung beantragen können. Mit der Niederlassungsbewilligung C können Sie sich uneingeschränkt in allen Kantonen der Schweiz bewegen und sich auf jede Stelle im Land bewerben.

Geschäftsvisum

Die Schweiz erteilt Ausländern, die ein eigenes Unternehmen gründen wollen, kein Visum. Normalerweise können nur Einwohner und Staatsbürger ein Unternehmen führen.

Es gibt jedoch ein Investitionsvisum für Unternehmer, die eine jährliche Pauschalsteuer von 150.000 CHF bis 1 Million CHF zahlen können. Um dafür in Frage zu kommen, müssen Sie nachweisen, dass Ihr Unternehmen neue Arbeitsplätze schaffen und das Wirtschaftswachstum ankurbeln wird.

Um sich zu bewerben, müssen Sie Folgendes vorlegen:

  • Nachweis der Verfügbarkeit von Mitteln für Investitionen;
  • detaillierte Informationen darüber, wie Ihre Investition der Schweizer Wirtschaft und ihren Bürgern zugute kommt;
  • alles über das Unternehmen, in das Sie investieren.

Nach Erhalt eines Visums für Geschäfts Investoren erhalten Sie eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz, die es Ihnen ermöglicht, sich auf unbestimmte Zeit im Land aufzuhalten.

Visum für den Ruhestand

Wenn Sie kein EU-/EFTA-Bürger sind und im Ruhestand in der Schweiz leben möchten, können Sie ein nationales Visum der Kategorie D erhalten. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel für Ihren Ruhestand in der Schweiz verfügen und eine Krankenversicherung abschließen. Außerdem müssen Sie enge persönliche Beziehungen zum Land nachweisen, z. B. wenn Ihre Familienangehörigen in der Schweiz leben, Immobilien besitzen oder das Land häufig besuchen.

Wenn Ihr Antrag erfolgreich ist, wird Ihnen ein Aufenthaltstitel B erteilt, mit der Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel C zu beantragen, sobald Sie alle Voraussetzungen erfüllt haben.

Das Staatssekretariat für Migration (SSM) stellt jedoch jedes Jahr nur eine begrenzte Anzahl von Bewilligungen aus, und die Entscheidung über deren Erteilung liegt im Ermessen der einzelnen Kantone. Ihre Chancen auf ein Schweizer Alters Visum hängen daher von der Glaubwürdigkeit Ihres Antrags ab.

Für diejenigen, die eine schnellere Möglichkeit suchen, ein Visum und eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, gibt es auch ein Visum für Schweizer Geschäfts Investoren für Rentner, die bereit sind, die erforderliche Mindestinvestition zu tätigen.

Visum zur Familienzusammenführung

Kinder und Ehegatten/Lebenspartner von Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörigen können zu Familienangehörigen von Schweizerinnen und Schweizern mit einer Niederlassungsbewilligung der Kategorie C oder dem Schweizer Bürgerrecht nachziehen. Zu diesem Zweck erhalten sie ein Visum zur Familienzusammenführung. Darüber hinaus können auch Eltern und Großeltern von in der Schweiz ansässigen Personen aus EU/EFTA-Staaten zu ihren Familienangehörigen nachziehen.

Personen, die sich mit einer befristeten Aufenthaltsbewilligung B oder L in der Schweiz aufhalten, haben jedoch nicht automatisch das Recht, ihre Familienangehörigen nachkommen zu lassen. Die Kantone können eine solche Erlaubnis erteilen, wenn eine Person nachweist, dass die Familienangehörigen untergebracht werden können und ihren Lebensunterhalt ohne öffentliche Unterstützung bestreiten können. Studierende mit einer B- oder L-Bewilligung dürfen in der Regel keine Familienangehörigen nachziehen.

Wenn Kinder unter 12 Jahren, einschließlich adoptierter Kinder, zu ihren Eltern nachziehen, erhalten sie automatisch eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis der Kategorie C.

Kurzzeitvisa für die Schweiz

Die Schweiz gehört zum Schengen-Raum, d. h. Sie können ein Schengen-Visum (C) für Kurzaufenthalte beantragen. Es erlaubt Ihnen, innerhalb von 180 Tagen bis zu 90 Tage in den Schengen-Raum zu reisen.

Für die Beantragung eines Visums für einen kurzfristigen Aufenthalt in der Schweiz müssen Sie einige notwendige Dokumente vorlegen, z. B. ein ausgefülltes Visumantragsformular, einen Reisepass, ein Anschreiben mit Angabe des Grundes für Ihren Besuch und der Reisedaten, eine Krankenversicherung, die die Schweiz abdeckt, einen Nachweis über eine Unterkunft und den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für Ihren Aufenthalt.

Kurzfristiges Geschäftsvisum

Wenn Sie eine kurzfristige Geschäftsreise in die Schweiz für bis zu 90 Tage planen, müssen Sie ein kurzfristiges Geschäftsvisum beantragen. Das Antragsverfahren und die Kosten sind ähnlich wie bei einem Touristenvisum, allerdings mit einigen zusätzlichen Bedingungen:

  • ein Einladungsschreiben eines Schweizer Unternehmens oder einer Organisation;
  • ein Bestätigungsschreiben Ihres Arbeitgebers, das Sie zu einer Dienstreise berechtigt;
  • einen Kontoauszug des Unternehmens für die letzten sechs Monate;
  • Dokumente, die die Zuverlässigkeit Ihres Unternehmens bestätigen, wie z. B. eine Satzung oder ein Gewerbeschein;
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit zur Deckung Ihrer Geschäftsreise.

Flughafentransit Schweizer Visum

Wenn Sie als ausländischer Staatsangehöriger mit einer Zwischenlandung durch die Schweiz reisen, benötigen Sie möglicherweise ein Schengen-Visum der Kategorie A, auch bekannt als Flughafentransitvisum. Für die meisten Reisenden, die über einen Schweizer Flughafen zu ihrem Ziel reisen, ist jedoch kein Schweizer Visum erforderlich, wenn sie über die erforderlichen Dokumente verfügen:

  • einen gültigen Reisepass oder ein gültiges Reisedokument;
  • ein Flugticket für die nächste Etappe der Reise;
  • die entsprechenden Reisedokumente und Visa für das nächste Land.

Während ihres Aufenthalts in der Schweiz müssen sich die Reisenden in der Transitzone aufhalten und diese innerhalb von 48 Stunden verlassen. Wer ein Visum für den Flughafentransit benötigt, muss dieses mindestens 15 Tage vor dem Reisedatum beantragen und 60 Euro bezahlen.

Schweizer Touristen-/Besuchervisum

Dieses besondere Schweizer Visum gibt Ihnen die Freiheit, innerhalb von sechs Monaten für 90 Tage in die Schweiz zu reisen, um Urlaub zu machen oder Familie und Freunde zu besuchen.

Sie können dieses Visum bei der Schweizer Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland oder online beantragen. Die Antragsgebühr beträgt 60 Euro.

Zusätzlich zu den Grundvoraussetzungen benötigen Sie ein Einladungsschreiben von Ihren Schweizer Verwandten oder Freunden.

Medizinisches Visum

Für eine kurzfristige Behandlung in der Schweiz ist ein Schweizer Visum erforderlich. Um es zu erhalten, müssen Sie Folgendes vorlegen:

  • ein ausführlicher medizinischer Bericht eines Gesundheitsdienstleisters, sei es ein Allgemeinmediziner, ein Zahnarzt oder ein Arzt;
  • Aufnahmebestätigung der medizinischen Einrichtung in der Schweiz, die Sie behandeln wird;
  • eine umfassende Krankenversicherung, die die Kosten abdeckt, oder den Nachweis, dass Sie über ausreichende Mittel zur Deckung der medizinischen Kosten verfügen;
  • füllen Sie das Bewerbungsformular aus;
  • 60 Euro für die Anmeldegebühr bezahlen.

Schweizer Visum für kulturelle, sportliche, religiöse oder filmische Veranstaltungen

Dieses Visum gilt für Sportler, Künstler und geistliche Führer, die an Veranstaltungen, Wettbewerben oder Filmaufnahmen in der Schweiz teilnehmen möchten. Zusätzlich zu den Standardanforderungen für ein Kurzzeitvisum müssen die Antragsteller einen detaillierten Veranstaltungsplan vorlegen und ihre Kompetenz oder Qualifikation nachweisen.
Die Filmteams müssen Folgendes bereitstellen:

  • Weitere Informationen zur Produktion.
  • Eine vollständige Liste der Besatzungsmitglieder.
  • Eine Bescheinigung des Direktors.

Visum für einen offiziellen Besuch

Personen, die als Vertreter offizieller Delegationen zu einer Konferenz oder Veranstaltung in die Schweiz reisen, müssen dieses Schweizer Visum beantragen. Das Antragsverfahren und die Gebühren sind dieselben wie für andere Kurzzeitvisa. Zusätzlich zu den Standardinformationen müssen die Antragsteller auch klare Angaben zur geplanten Aufenthaltsdauer und zum Zweck ihres Besuchs machen.

Visum für ein Kurzzeitstudium

Mit diesem Visum können Sie die folgenden Tätigkeiten ausüben:

  • Kurzzeitschulungen mit einer Dauer von bis zu 90 Tagen;
  • Forschungstätigkeiten, die im Rahmen der Erlangung eines wissenschaftlichen Abschlusses oder einer Promotion durchgeführt werden;
  • berufsbezogene Ausbildungskurse oder Seminare;
  • Praktika, die bis zu drei Monate dauern können.

Das Antragsverfahren und die Gebühren für dieses Visum sind dieselben wie für andere Schweizer Kurzzeitvisa. Für längere Studiengänge müssen Sie jedoch ein Schweizer Studienvisum und eine obligatorische Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Erwerb von Immobilien für einen ständigen Wohnsitz

EU- und EFTA-Bürger mit einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung des Typs B, C oder L sowie Drittstaatsangehörige mit einer Bewilligung des Typs C können in der Schweiz jede Immobilie erwerben.

Für Bürger aus Nicht-EU- oder EFTA-Staaten, die eine B-Bewilligung besitzen, gelten einige Einschränkungen. Sie dürfen nur eine Wohnimmobilie für den Daueraufenthalt am Ort ihres tatsächlichen Wohnsitzes erwerben.

Gibt es ein Investitionsvisum für die Schweiz?

Das Investitionsvisum für die Schweiz wird als Goldenes Visum-Programm bezeichnet. Das Goldene Visum-Programm der EU bietet eine Investitionsmöglichkeit für wohlhabende Personen, die in jedem Land der Europäischen Union, einschließlich der Schweiz, investieren können.

Diese befristete Aufenthaltsgenehmigung wird durch erhebliche Investitionen in verschiedenen Immobilien- und Geschäftsbereichen gewährt.

Für die Investitionsprogramme mit Wohnsitz in der Schweiz gelten die folgenden spezifischen Zulassungskriterien:

  • der Antragsteller sollte aus einem Nicht-EU-Land stammen;
  • der Antragsteller muss zwischen 18 und 55 Jahre alt sein;
  • sollte ein sauberes Strafregister haben;
  • muss in gesunder körperlicher und geistiger Verfassung sein;
  • sollte über eine rechtmäßige Einkommensquelle verfügen und die entsprechenden Dokumente als Nachweis vorlegen;
  • müssen entweder eine Immobilie in der Schweiz besitzen oder mieten.

Die Erlangung eines goldenen Visums für die Schweiz kann ein langwieriger Prozess sein, der bis zu fünf Monate dauern kann.

Erwerb von Immobilien für einen ständigen Wohnsitz

Kann man in der Schweiz eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, wenn man eine Immobilie kauft?

Nein, denn es ist richtig, zunächst eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten und dann in Immobilien zu investieren. Nicht ansässige Investoren können nur ein Schengen-Mehrfach Visum beantragen, das ihnen einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in sechs Monaten ermöglicht.

Der Erwerb von Immobilien in der Schweiz durch Nichtansässige unterliegt strengen Auflagen. Das Verfahren wird durch das Bundesgesetz geregelt, das informell als "Lex Koller" bezeichnet wird.

Staatsangehörigkeit und Wohnsitz in der Schweiz

Es gibt jedoch zwei alternative Möglichkeiten für potenzielle Investoren, die Schweizer Staatsbürgerschaft durch Investitionen zu erlangen, nämlich:

  • Das Schweizer Residenzprogramm,
    Bei dieser Option wird eine einmalige Steuerzahlung geleistet. Um an diesem Programm teilzunehmen, müssen Einzelpersonen eine einmalige Steuer in Höhe von 200.000 CHF (ca. 203.000 USD) an den Schweizer Kanton zahlen, in dem sie ansässig sind. Je nach Kanton kann dieser Betrag auf bis zu 600.000 CHF jährlich ansteigen.
  • Schweizer Programm für Unternehmen Investoren.
    Die Person muss ein neues Schweizer Unternehmen gründen, um Arbeitsplätze zu schaffen, oder jährlich mindestens 1 Million CHF in ein bestehendes Schweizer Unternehmen investieren.

Derzeit gibt es kein Investitionsprogramm, das es Investoren ermöglicht, durch den Kauf von Immobilien das Schweizer Bürgerrecht zu erwerben. Um die Schweizer Staatsbürgerschaft zu erhalten, muss man zunächst 12 Jahre lang seinen ständigen Wohnsitz in der Schweiz haben. Erst dann kann eine Person die Privilegien und Freiheiten der Schweizer Staatsbürgerschaft in vollem Umfang genießen.

Bevor Sie die Staatsbürgerschaft erhalten können, müssen Sie mit einer Aufenthaltserlaubnis leben. Im Folgenden erfahren Sie, welche Arten von Aufenthaltstiteln es gibt.

Alle möglichen Arten von Aufenthaltsgenehmigungen in der Schweiz

In der Schweiz gibt es mehrere Arten von Aufenthaltsgenehmigungen:

  • L-Genehmigung - eine kurzfristige Genehmigung, die bis zu einem Jahr gültig ist, aber nicht verlängert werden kann.
  • B-Genehmigung - eine befristete Genehmigung, die in der Regel für ein Jahr erteilt wird und verlängert werden kann.
  • C-Bewilligung - eine Daueraufenthaltsbewilligung, die nach fünf Jahren ununterbrochenem Aufenthalt für EU/EFTA-, US- und kanadische Staatsangehörige und nach 10 Jahren Aufenthalt für andere Nicht-EU-Bürger erteilt werden kann.
  • Ci Permit - eine Genehmigung für Angehörige von Mitarbeitern zwischenstaatlicher Organisationen und ausländischer Botschaften, die so lange gültig ist, wie das Visum oder die Genehmigung des Angehörigen gültig ist.
  • N-Genehmigung - eine Genehmigung für Asylbewerber.
  • F-Bewilligung - eine Bewilligung für vorläufig Aufgenommene für Personen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, die aber aus irgendeinem Grund die Schweiz nicht verlassen können.
  • S-Genehmigung - eine befristete, bedingte Genehmigung für schutzbedürftige Personen.
  • G-Bewilligung - eine grenzüberschreitende Arbeitsbewilligung für Personen, die in der Schweiz arbeiten, aber in einem anderen Land wohnen. Diese Bewilligung kann jährlich verlängert werden, gewährt aber keine Aufenthaltsrechte.

Ankunft in der Schweiz - die ersten Dinge, die zu tun sind

Nach Ihrer Ankunft in der Schweiz müssen Sie Ihren Aufenthalt innerhalb von 14 Tagen bei der örtlichen Meldebehörde anmelden. Wenn Sie einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten planen, benötigen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung der kantonalen Migrationsämter. Bei der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung müssen Sie unbedingt Ihren Reisepass und Ihr Schweizer Visum mitbringen.

Außerdem müssen Sie sich bei Ihrer Ankunft im Schweizer Gesundheitssystem anmelden und ein Schweizer Bankkonto eröffnen.

Organisationen, die sich mit Visa und rechtlichen Angelegenheiten für Ausländer befassen, können Ihnen helfen, Ihre ersten Schritte in der Schweiz zu erleichtern. Die Suisse Immobilien Group kümmert sich zum Beispiel um Ihr Visum, wenn Sie im Immobilienbereich tätig werden wollen.

Einsprüche und Beschwerden

Wenn Ihr Antrag auf ein Schweizer Visum abgelehnt wird, können Sie die Entscheidung anfechten, indem Sie einen Brief an die Schweizer Botschaft oder das Konsulat in Ihrem Heimatland schreiben. In diesem Schreiben sollten Sie die Gründe für die Anfechtung der Entscheidung klar und ausführlich darlegen.

Wenn Sie Hilfe in Bezug auf die Schweizer Aufenthaltsbewilligung benötigen, wenden Sie sich am besten an Ihre kantonale Migrationsbehörde. Wenn Sie mit der Antwort unzufrieden sind, können Sie die Angelegenheit an das SEM weiterleiten, das für die Überwachung der Einwanderung und der Aufenthaltsgenehmigungen in der Schweiz zuständig ist.

Zusammenfassung

Wie Sie sehen, ist das Thema Visum für die Schweiz ein sehr umfangreiches Thema, das es zu verstehen gilt. Wenn Sie ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung für den Kauf oder die Miete einer Immobilie in der Schweiz benötigen, überlassen Sie dies den Profis. Das Kerngeschäft der Suisse Immobilien Group ist es, die Bedürfnisse von Kunden zu erfüllen, die sich im Immobiliensektor entwickeln wollen. Das Unternehmen kümmert sich in einem familiären, spezialisierten und qualifizierten Umfeld um die Bedürfnisse der Kunden, einschließlich der Visumspflicht.